Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Autrado GmbH

 
Die Autrado GmbH
hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Kunden ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen zur Verwaltung, dem Verkauf und der Vermarkung von Kraftfahrzeugen anzubieten.

Aus Gründen der Lesefreundlichkeit verwenden wir in diesem Text das generische Maskulinum. Selbstverständlich sind aber alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Durch den Vertragsschluss mit Autrado erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autrado GmbH (nachfolgend: „Autrado“) einverstanden, die das Vertragsverhältnis zwischen Autrado und dem Kunden, über jegliche Art von Leistungen regeln, die durch den Kunden in Anspruch genommen werden.

I.         Begriffsbestimmung

1.    "Autrado" - Autrado GmbH, Brecherspitzstraße 8, 81541 München vertreten durch ihre Geschäftsführung.

2.     Ein "Kunde” ist ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB.

3.     Mit "Inhalten” sind Texte, Bilder, Video- und Tonaufnahmen gemeint. Hierzu gehören auch Logos und Marken.

4.     Ein "Autrado-Server” ist ein Computer (Hardware), auf dem mehrere Autrado-Webportale (Software oder Autrado-Software) betrieben werden.

5.     Das "Autrado-Webportal” dient dem Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Dienstleistungen sowie der Bereitstellung von Informationen. Bei dem Autrado-Webportal handelt es sich um eine webbasierte Datenbank auf Autrado-Servern, die Autrado nach Beauftragung des Kunden bereitstellt. Die Kunden greifen mit einem Webbrowser auf diese Datenbank zu, um Informationen, Fahrzeug-, Teile und Dienstleistungsbeschreibungen, Dateien und andere Ressourcen einzustellen. Das Autrado-Webportal kann dazu auf Wunsch mit anderen Autrado-Webportalen Fahrzeuginformationen austauschen oder auf andere Datenbanken zugreifen.

6.     Mit "technischen Dienstleistungen” sind Datenverarbeitung, Wartungs- und Backup-Leistungen gemeint, die Autrado bereitstellt.

7.     Als "Schadprogramm” oder Malware bezeichnet man Computerprogramme, die entwickelt wurden, um vom Benutzer unerwünschte und gegebenenfalls schädliche Funktionen auszuführen. Malware ist damit ein Oberbegriff, der u. a. den Computervirus umfasst.

8.     "Webdesign” (auch Webgestaltung) umfasst die Gestaltung, den Aufbau und die Nutzerführung von Websites für das WWW und das Interface-Design in diesem Bereich.

9.     Als "Spam” werden unerwünschte Nachrichten bezeichnet, die dem Empfänger unverlangt, in der Regel auf elektronischem Weg, zugestellt werden und in den meisten Fällen werbenden Inhalt enthalten. 

II.         Allgemeines / Geltungsbereich

1.     Diese AGB sind Gegenstand aller Verträge, die Autrado mit Kunden schließt. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des vom Kunden gewählten Leistungspakets bzw. des jeweiligen Auftrags und unsere Hinweise zum Datenschutz.

2.     Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden die etwaig vor Vertragsschluss getroffen wurden, werden nur Vertragsbestandteil, wenn Autrado diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Nachträgliche Änderungen bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

III.         Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

1.     Die Angebote von Autrado sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch für Termine und Fristen sowie der Ort der Leistungserbringung.

2.     Der Vertrag kommt zustande indem der Kunde bei Autrado Leistungen beauftragt (z.B. per Brief, Fax, Anruf oder E-Mail) und Autrado dieses mittels Auftragsbestätigung per Fax, Brief oder E-Mail annimmt. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands im EU-Ausland sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss ihre gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer im Rahmen der Bestellung anzugeben.

3.     Der Kunde ist verpflichtet, für alle Standorte seines Unternehmens, auch einzelne Filialen und Verkaufsplätze, einen gesonderten Vertrag mit Autrado abzuschließen. Die Einzelabrechnung oder Sammelabrechnung kann an die Unternehmenszentrale erfolgen.

4.     Der Kunde versichert Autrado, dass er Unternehmer ist und belegt dies bei Vertragsabschluss durch entsprechende Nachweise. Für Kunden aus Deutschland sind dies eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug. Für Kunden aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern sind entsprechende Nachweise zu erbringen.

5.     Autrado ist nicht verpflichtet, die Identität des Kunden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu prüfen.

6.     Der Kunde ist verpflichtet, Autrado Änderungen bezüglich seiner Unternehmensbezeichnung beziehungsweise Firma, seiner Anschrift, seinen Kontaktdaten und seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch im Falle des Verlusts von Domains, die der Kunde in Zusammenhang mit Leistungen von Autrado nutzt.

7.     Sofern keine abweichende vorrangig geltende Individualvereinbarung schriftlich getroffen wurde gilt: der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Vertragspartei kann den Vertrag 3 Monate zum Ende eines jeden Monats ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.     Die Kundeninhalte werden 3 Monate nach Vertragsende vom Autrado-Server gelöscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche seiner Inhalte selbst und auf eigene Kosten zu sichern.

9.     Die Erbringung der Leistung erfolgt am Sitz von Autrado oder am Standort des Autrado-Servers.

IV.          Leistungen von Autrado

1.     Autrado-Webportal

a.     Autrado stellt seinen Kunden im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungen das Autrado-Webportal zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde erhält hierfür ein passwortgeschütztes Benutzerkonto, mit dem er auf das Autrado-Webportal zugreifen und die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten nutzen kann. Der Kunde erhält das, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche Recht, das Autrado-Webportal zu nutzen und auf dieses - mittels gängigem Web-Browser - zuzugreifen und die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten zu nutzen. Das Autrado-Webportal und seine Funktionalitäten dürfen nicht ganz oder teilweise vervielfältigt, veräußert oder auf sonstige Weise an Dritte überlassen, verliehen, verleast oder vermietet werden. Der Kunde erhält keine darüberhinausgehenden Rechte.

b.     Die Bereitstellung der Autrado-Webportals erfolgt im Rahmen des aktuellen Standes der Technik in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand. Die Verfügbarkeit des Autrado-Webportals beträgt im Jahresmittel 99%. Die angegebene Verfügbarkeit erfolgt unter Ausschluss von Zeiten, in denen die Nutzung für den Kunden aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Autrado liegen, wie z.B. höhere Gewalt oder Verschulden Dritter, nicht möglich ist. Die durchgängige Verfügbarkeit sämtlicher Funktionalitäten wird nicht geschuldet. Autrado schuldet auch nicht nicht das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität oder einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu bzw. von Rechnern.

c.     Eine Nutzung des Autrado-Webportals über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinaus, ist nicht zulässig. Die umfasst auch das Verbot Dritten die Nutzung des Autrado-Webportals oder Teilen davon zu ermöglichen oder diesen Zugang zu verschaffen. Dritte sind nicht die Mitarbeiter des Kunden, die mit der Autrado-Webportal arbeiten sollen.

d.     Verstößt der Kunde gegen Bestimmungen aus diesem Abschnitt, so wird er schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadens bemisst sich am Umfang des Verstoßes in der Weise, dass dem Kunden für jeden unberechtigten Nutzer der Betrag berechnet wird, der im Falle des ordnungsgemäßen Abschlusses eines Vertrages über die vertraglich vereinbarten Leistungen, mit der üblichen Vertragsdauer, angefallen wäre. Dem Kunden bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen. Darüber hinaus ist Autrado berechtigt weitergehenden Schaden geltend zu machen. der Kunde hat Autrado auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zum Nutzer mitzuteilen und den Kunden bei einer etwaigen Inanspruchnahme des unberechtigten Nutzers zu unterstützen.

2.     Kundenservice

a.     Autrado bietet einen Kundenservice an (nachfolgend auch „Support“ genannt). Kunden können ihre Anfragen in den Support-Zeiten telefonisch, per Telefax oder per E-Mail an die genannten Support-Kontakte übermitteln. Autrado ist stets um eine zeitnahe Bearbeitung der Anfragen bemüht. Der Support steht den Kunden in der Regel an Werktagen, Montag bis Freitag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

b.     Die Beantwortung von Anfragen im Rahmen des Supports erfolgen ausschließlich nach von Autrado vorgegebener Authentifizierung und beschränken sich auf die jeweils vom Kunden beauftragten Leistungen. Bei der Erbringung des Kundenservices handelt es sich um eine Dienstleistung - im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen - ein Erfolg ist nicht geschuldet.

c.     Autrado ist berechtigt den Support auszusetzen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Verzug ist.

3.     Schulungen, Webinare, Vertriebsunterstützung, Beratungsleistungen

a.     Kunden können bei Autrado Schulungen, Webinare oder Vertriebsunterstützung (nachfolgend auch „Schulungen“ oder „Schulungsservices“ genannt) beauftragen. Diese können entweder von Autrado selbst oder von einem von Autrado beauftragten Dritten durchgeführt werden. Der Kunde und Autrado vereinbaren im Rahmen der Beauftragung den Ort an dem die Schulungsservices durchgeführt werden sowie Inhalt und Umfang der Schulung. Ist kein Ort vereinbart, so findet die Schulungen in den Geschäftsräumen von Autrado statt. Bei Webinaren übermittelt Autrado dem Kunden entsprechenden Zugang zum Webinar.

b.     Können vereinbarte Schulungsservices aus Gründen, die Autrado nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung seitens Autrado bestehen. Dem Kunden verbleibt das Recht einen geringeren Schaden nachzuweisen.

c.     Bei den Schulungsservices handelt es sich um Dienstleistungen. Ein Erfolg ist seitens Autrado nicht geschuldet.

d.     Die Absatze a bis c dieser Ziffer 3 gelten auch, wenn zwischen dem Kunden und Autrado die Erbringung von Beratungsleistung vereinbart wurde.

4.     Individuelle Beauftragung von Entwicklungsleistungen

Beauftragt der Kunde Autrado mit individuellen Entwicklungsleistungen (z.B. mit der Erstellung einer Website) oder aber individuelle Funktionserweiterungen am Autrado-Webportal, so schließen die Vertragsparteien eine individuelle Vereinbarung, für die dann wiederum diese Geschäftsbedingungen ergänzend gelten.

5.     Suchmaschinenoptimierung und Werbeleistungen

Autrado erbringt entsprechend individueller vertraglicher Vereinbarung Suchmaschinenoptimierung (“Search Engine Optimization”) und Werbeleistungen (nachfolgend als „Werbeleistungen“ bezeichnet) als Dienstleistung. Ein Erfolg ist seitens Autrado nicht geschuldet. Der Kunde räumt Autrado ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung der Marken und Unternehmenskennzeichen des Kunden ein, damit Autrado im Namen und Auftrag des Kunden Optimierungsleistungen, wie z.B. das Setzen von Backlinks, betreiben kann. Auch räumt der Kunde Autrado ein zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte der Website ein. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der in Auftrag gegebenen Werbeleistungen und die in diesem Zusammengang genutzten Inhalte verantwortlich und gewährleistet Einhaltung der Anforderungen an Inhalte, die in Abschnitt XI. dieser AGB beschrieben sind.

6.     Nutzung von Schnittstellen zu Marktplätzen und Automobilplattformen (Plattformen)

a.     Der Kunde ist - entsprechend seiner individuellen vertraglichen Vereinbarung -gegebenenfalls berechtigt, selbstständig die innerhalb des Autrado-Webportals zur Verfügung stehenden Schnittstellen zu Automobilplattformen für den Datenexport auszuwählen, zu aktivieren, zu deaktivieren und die Anzahl der Datenübertragungen zu bestimmen. Im Rahmen eines vom Kunden vorgenommenen Datenexports werden die Daten nur so übertragen, wie die Schnittstelle zur jeweiligen Plattform es zulässt.

b.     Für die Vollständigkeit und Korrektheit der übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

7.     Hosting und E-Mail

a.     Autrado gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server im Rahmen des aktuellen Standes der Technik und im Umfang von 99 % im Jahresmittel. Das Jahresmittel ist angegeben unter Ausschluss der Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Autrado liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht möglich ist. Eine durchgängige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Auch ist seitens Autrado keine bestimmte Übertragungskapazität oder Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten geschuldet.

b.     Ein Anspruch des Kunden darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird, besteht nicht.

c.     Ist Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden die Erstellung von Websites, so verwendet Autrado eine gängige Browserversion. Autrado ist in diesem Zusammenhang nicht für die korrekte Widergabe der Website des Kunden verantwortlich. Die in Ziffer XII. dieser AGB beschriebenen Regelungen zur Haftung bleibt unberührt.

d.     Der Kunde ist allein für die Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten und/ oder Informationspflichten (Impressum, DSGVO, Werbung etc.) im Rahmen der von Autrado erstellten Websites verantwortlich. Der Kunde hat bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben anwaltlichen Rat selbst einzuholen.

e.     Autrado bedient sich im Rahmen der Sicherstellung von Hosting- und E-Mail-Services externer Dienstleister.

8.     Mitwirkungspflichten des Kunden

a.     Ist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Handlungen zu erbringen und auch notwendige Informationen und Zugänge zu verschaffen, damit Autrado die vertraglich geschuldete Leistung auch tatsächlich erbringen kann. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht in ausreichender Form oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend.

b.     Der Kunde sichert zu, das von Autrado zugewiesene Passwort geheim zu halten. Der Kunde wird Autrado unverzüglich informieren sobald er begründeten Verdacht hat, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde hat für Missbrauch und Schäden in Zusammenhang mit mangelndem Schutz des Passwortes einzustehen.

V.         Vergütung, Zahlungsbedingungen

1.     Rechnungsstellung

  1. Die Einrichtungsgebühr, die der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des Autrado-Webportals zu entrichten hat, wird mit Zustandekommen des Vertrags mit Autrado zur Zahlung fällig.
  2. Rechnungen werden in der Währung Euro gestellt.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Wahl von Autrado gesammelt für Autrado und deren Erweiterungen, wie z.B. einer bestimmten Version wie “Pro” oder einer Erweiterung wie “EasyData”.
  4. Rechnungen werden mit deren Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts Anderes vermerkt ist.
  5. Das Recht zur Aufrechnung besteht seitens des Kunden nur dann, wenn Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von Autrado schriftlich anerkannt wurden.

2.     Zahlungsverzug

  1. Verzug liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung aus einem von ihm zu vertretenen Grund pflichtwidrig verzögert.
  2. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnet Autrado dem Kunden je Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro und Verzugszinsen in Höhe 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).
  3. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als drei Wochen im Verzug, ist Autrado berechtigt, alle Leistungen bis zur Zahlung aller offenen Forderungen einzustellen. Dies schließt auch die vorübergehende Sperrung des Accounts ein. Einer Ankündigung seitens Autrado bedarf es nicht. Autrado ist in diesem Fall ebenfalls dazu berechtigt den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3.     SEPA-Lastschrift

  1. Autrado (Zahlungsempfänger) vereinbart mit dem Kunden (Zahler) ein SEPA-Lastschriftmandat.
  2. Die Vorankündigung/Vorabinformation (Pre-Notification) seitens Autrado erfolgt durch die Rechnung und kündigt dem Kunden die Belastung seines Kontos mittels SEPA-Lastschrift an.
  3. Der Kunde stimmt der Verkürzung der Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag zu.
  4. Die Mandatsreferenz (ein von Autrado individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats) wird an den Kunden von Autrado pro Mandatserteilung einmalig vergeben und wird spätestens mit der Rechnung mitgeteilt.
  5. Im Falle einer Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern die gesamte Forderung einschließlich der Rücklastschriftgebühr zuzüglich fremder Entgelte zu überweisen. Durch die Rücklastschrift kommt der Kunde in Zahlungsverzug (siehe V. Absatz 2).

4.     Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats

Widerruft der Kunde das Autrado erteilte SEPA-Lastschriftmandat, ist er verpflichtet, Autrado spätestens nach einem Kalendertag hierüber in Kenntnis zu setzen (zu informieren). Die Information hat schriftlich oder auf elektronischem Weg zu erfolgen. In jedem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass Autrado sichere Kenntnis vom Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats erhalten hat.

VI.         Preise, Preisänderungen, Fahrtkosten

1.     Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

2.     Die Preise ergeben sich aus der zwischen Kunden und Autrado getroffenen vertraglichen Vereinbarung und bemessen sich anhand der jeweils aktuellen Preisliste über die jeweiligen Leistungen. Besteht keine Vereinbarung über einen Preis, so rechnet Autrado gemäß den jeweils aktuellen Stundensätzen nebst Vorlage einer Stundenaufstellung ab.

3.     Es besteht seitens Autrado das Recht, die üblichen Preise bzw. Preise entsprechend der Preisliste für die vertraglichen Leistungen, etwa bei Kostensteigerungen bei Personal-, IT, Wartung, Hosting oder sonstigen Kostensteigerungen, angemessen zu erhöhen. Wird eine solche Preiserhöhung vorgenommen, so informiert Autrado den Kunden mindestens 3 Monate zuvor über diese Preiserhöhungen schriftlich oder per E-Mail. Preiserhöhungen erfolgen dabei ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft. In dem Fall, dass eine solche Preiserhöhung den bisherigen Preis um mehr als 3 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung keinen Gebrauch, so werden ab diesem Zeitpunkt die erhöhten Kosten abgerechnet. Eine Preiserhöhung innerhalb der ersten 6 Monate ab Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

4.     Haben Autrado und der Kunde Leistungen vereinbart, die nicht am Geschäftssitz von Autrado (derzeit München) erbracht werden, so stellt Autrado Fahrtkosten in Rechnung. Die Kilometerpauschale beträgt bei allen Fahrten mit Personenkraftwagen 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer. Fallen zusätzliche Kosten an, wie beispielsweise Übernachtungskosten, Flugkosten etc. so stellt Autrado diese nach vorheriger Zustimmung des Kunden (E-Mail ausreichend) und gegen Vorlage entsprechender Belegkopien in Rechnung.

VII.         Abnahme

1.     Der Kunde nimmt Leistungen (z.B. Autrado-Webportal, Website etc.) bei der Inbetriebnahme ab.

2.     Sollten Teile der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erwartungsgemäß funktionieren, wird der Kunde Autrado dies fristgerecht anzeigen (siehe Abschnitt VIII.).

VIII.         Mängelrügen, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Garantie

1.     Autrado sichert dem Kunden zu, dass vertraglich vereinbarte Leistungen entsprechend den vertraglichen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen zu erfüllen.

2.     Der Kunde kann Mängel an Leistungen von Autrado entsprechend den Regelungen in diesem Abschnitt geltend machen, die gesetzlichen Bestimmungen gelten ergänzend.

3.     Der Kunde hat den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachzukommen.

4.     Der Kunde hat bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Im Hinblick auf die Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – hat Autrado das Wahlrecht. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind dem Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung, zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn es sich bei dem Mangel um einen wesentlichen Bestandteil der zugesicherten Leistung handelt.

5.     Treten nach Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung Mängel und Fehler auf, die aufgrund von Änderungen und Handlungen des Kunden oder Dritten (z.B. Software-Tools, oder sonstige Online-/E-Commerce-Plattformen) und damit außerhalb des Einflusses von Autrado liegen, so übernimmt Autrado keine Gewährleistung.

6.     Mängelansprüche des Kunden können nur vom Kunden selbst geltend gemacht werden und sind nicht abtretbar.

7.     Sofern es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder um einen Unternehmer handelt, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so beträgt die Verjährungsfrist – sofern nicht gesetzlich zwingend länger vorgeschrieben - 1 Jahr ab Gefahrübergang.

Die Verkürzung der Verjährung nach diesem Absatz gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Autrado, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Abschnitt XII. Absatz 1 und 2 bleiben unberührt und finden unverändert Anwendung.

8.     Absatz 7 dieses Abschnitts gilt für alle vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse entsprechend.

9.     Eine etwaige Haftung von Autrado, unabhängig vom Verschulden, bleibt darüber hinaus bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz grundsätzlich unberührt.

IX.         Datensicherung

1.     Eine Datensicherung der Kundendaten kann vom Kunden jederzeit eigenständig vorgenommen werden (CSV-Export).

2.     Eine Datensicherung der Fahrzeugdaten wird automatisiert vorgenommen; im Fall eines von Autrado zu verantwortendem Datenverlust werden die Daten aus dem Backup bereitgestellt.

X.         Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

1.     Alle von Autrado erbrachten Leistungen gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden (z.B. Bestellformular), wie auch am Autrado-Webportal, den Datenbanken von Autrado und die auf den Webseiten von Autrado zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) genießen ggf. urheberrechtlichen, markenrechtlichen und ggf. wettbewerbsrechtlichen Schutz. Im Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen erhält der Kunde das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die zugänglich gemachten Inhalte im Rahmen des vertragsüblichen Gebrauchs – wie durch den Vertragszweck und das Leistungspaket/Beauftragung definiert – zu nutzen. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, die Autrado von Dritten bezieht, beispielsweise der JATO-Datenbank. Jede darüberhinausgehende Nutzung stellt einen Missbrauch dar und wird von Autrado zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet.

2.     Die Kennzeichen von Autrado dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Autrado genutzt werden.

3.     Soweit dem Kunden von Autrado-Software als vertragliche Leistung zur Verfügung gestellt werden, erhält der Kunde hieran ein nichtausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die Software auf einer einzigen vom Kunden genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die Softwareprogramme nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an Autrado zurückzugeben oder Autrado die Löschung schriftlich zu bestätigen.

4.     Verstößt der Kunde gegen die in diesem Abschnitt genannten Pflichten und werden die eingeräumten Rechte überschritten und darüber hinausgehend genutzt, so verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,– Euro an Autrado zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.     Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechteübertragung. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung von Autrado keine Rechte an Autrado-Quellcodes.

6.     Der Kunde erwirbt durch die Programmierung von individuellen Erweiterungen keine Rechte an Autrado-Quellcodes.

XI.         Anforderungen an Inhalte, Nutzung, Rechte

1.     Sofern und soweit Autrado technische Dienstleistungen sowie Fahrzeugfotos dem Kunden bereitstellt, so stellt Autrado sicher, dass Autrado über die entsprechenden Rechte an dem bereitgestellten Bildmaterial verfügt. Autrado haftet nicht für die Qualität der Bildwiedergabe oder deren Farbechtheit.

2.     Das Einstellen von Inhalten im Namen Dritter durch den Kunden auf dem Autrado-Webportal ist unzulässig, sofern auf Anfrage von Autrado keine schriftliche Einwilligung des Berechtigten vorgelegt werden kann. Ohne Einwilligung des Betroffenen dürfen insbesondere auch keine personenbezogenen Daten (z. B. Telefonnummern oder Adressen) auf dem Autrado-Webportal eingestellt werden.

3.     Das Einstellen von Bilddateien im Autrado-Webportal, die nicht ausschließlich das vom Kunden angebotene Fahrzeug wiedergeben, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Bilddateien (Lichtbilder) mit integrierten Logos, Videosequenzen, Grafiken, Texten u.ä. (nachfolgend auch „Inhalte“ genannt). Es dürfen vom Kunden nur solche Bilddateien in das Autrado-Webportal eingestellt werden, die der Kunde auch uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter – insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter – belastet sind. Darüber hinaus dürfen vom Kunden verwendete Bilder nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs widerspiegeln. Katalogbilder sind gesondert kenntlich machen.

4.     Sofern der Kunde nicht selbst Urheber oder Ersteller der übermittelten bzw. im Autrado-Webportal eingestellten Inhalte ist, versichert er, dass er zur Weitergabe im vorbezeichneten Umfang berechtigt ist und die Weitergabe nicht gegen Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte Dritter verstößt. Der Kunde stellt sicher, dass der Urheber oder Ersteller auf sein Recht auf Namensnennung verzichtet.

5.     Der Kunde räumt Autrado an übermittelten Inhalten die folgenden nichtausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte (einschließlich des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen) ein:

a.     Das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. Autrado hat das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;

b.     das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. Autrado hat das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;

c.     das Bearbeitungsrecht, d. h. Autrado hat das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden. Es ist Autrado insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.

6.     Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche über das Autrado-Webportal erstellten Dokumente inhaltlich richtig und für den konkreten Einsatz des Kunden geeignet sind. Vorlagen, die seitens Autrado zur Verfügung gestellt werden, sind vom Kunden in Bezug auf den individuellen Einzelfall anzupassen und zu überprüfen. Autrado übernimmt keine Haftung dafür, dass diese Dokumentenvorlagen für den individuellen Gebrauch des Kunden geeignet und ausreichend sind. Dies gilt auch für die missbräuchliche dieser Dokumentenvorlagen durch Erfüllungsgehilfen des Kunden und Dritte.

7.     Die Bestimmungen des Absatzes 5 gelten gleichermaßen auch für technische Vorlagen, etwa in Form von Formularen, wie beispielsweise Einstellungen zum Einsatz Cookies und der Einholung von Einwilligungen in diesem Zusammenhang. Autrado übernimmt keine Haftung dafür, dass die vom Kunden vorzunehmenden Einstellungen korrekt und ausreichend sind. Für die Einholung von Rechtsrat im Zusammenhang mit der Nutzung von Vorlagen, Formularen, wie auch der Einholung von rechtlich etwaig notwendigen Einwilligungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

XII.         Haftung und Freistellung

1.     Autrado haftet gegenüber dem Kunden für Schäden in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Autrado, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Autrado, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften darüber hinaus verschuldensunabhängig bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig vom Verschulden, bleibt auch die Haftung aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

2.     Autrado, haftet für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Autrado, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf. Diese Haftung für wesentliche Vertragspflichten ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Autrado, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für die nur leicht fahrlässige Verletzung anderer als der im vorstehenden Absatz dieses Absatz 2 bezeichneten Pflichten.

3.  Autrado übernimmt keine Haftung für die Weitergabe von Fahrzeug- oder Personendaten an Autoportale und Webbörsen. Die zwingende gesetzliche Haftung nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.

4.   Autrado überprüft keine von Kunden übermittelten Inhalte, insbesondere nicht dahingehend, ob Bilder und Texte, etwaige Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Verwendung von Inhalten, die er an Autrado übermittelt oder über Autrado-Systeme und das Autrado-Webportal veröffentlicht, insbesondere was etwaige Rechte Dritter anbelangt sowie in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, ausschließlich selbst verantwortlich.  

Werden solche Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber Autrado, dessen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht, wird der Kunde Autrado, dessen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen (einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) unverzüglich, vollumfänglich und unwiderruflich freistellen und insbesondere die Rechtsverteidigung und deren Kosten übernehmen. Die Haftungsfreistellung umfasst auch die Übernahme sämtlicher Geldbußen und Geldstrafen durch den Kunden, sofern solche von staatlicher Seite gegen Autrado, dessen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen verhängt werden sollten. Autrado ist nicht befugt, Ansprüche, von denen freizustellen ist, ohne vorherige Zustimmung des Kunden anzuerkennen oder darüber einen Vergleich zu schließen.

5.  Sollte ein Inhaber von Marken-, Urheber-, Patent- oder anderen Schutzrechten an Autrado herantreten und im Zusammenhang mit den vom Kunden verwendeten Inhalten, Ansprüche geltend machen, stellt der Kunde Autrado, deren gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen auch von solchen Ansprüchen gemäß Absatz 4 dieses Abschnitts, unverzüglich und vollumfänglich frei.

6.   Stellt der Kunde Schadprogramme auf Autrado-Servern bereit, haftet der Kunde für mögliche Schäden und stellt Autrado von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Absatz 4 dieses Abschnitts gilt entsprechend.

7.  Nutzt der Kunde Autrado-Server, um Spam bereitzustellen, haftet der Kunde für mögliche Schäden und stellt Autrado von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Absatz 4 dieses Abschnitts gilt entsprechend.

8.  Sämtliche Haftungsfreistellungen, Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Autrado.

9.  Im Übrigen verpflichten sich Autrado und der Kunde wechselseitig, sich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.

10.   Absatz 1 dieses Abschnitts XII.  gilt für alle vorgenannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse entsprechend und bleibt unberührt.

XIII.         Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist Autrado ein hohes Anliegen. Im Rahmen der Zusammenarbeit und der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten von Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Autrado unter www.autrado.de/datenschutz.php.

XIV.         Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Autrado ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Autrado für den Nutzer zumutbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind, z. B. Anpassung der AGB unter Beachtung abgeänderter oder neuer Dienste oder Funktionalitäten oder der Änderungen an Produktprozessen.

Darüber hinaus wird Autrado wird diese Änderungen nur aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, gesetzlichen Anforderungen oder anderen wichtigen Gründen vornehmen. Für jeden Kauf bzw. Vertragsschluss über jegliche Arten von Leistungen, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Autrado wird bei jeder Überarbeitung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zeitpunkt der Änderung zu Beginn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festhalten. Autrado wird Kunden über erhebliche, d.h. nicht nur redaktionelle Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem ausreichenden Zeitraum vorab über die Website oder mittels E-Mail in Kenntnis setzen und ihn dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen als akzeptiert gelten, wenn er nicht binnen 4 Wochen widerspricht.

Sollte kein Widerspruch eingehen, werden die AGB automatisch Grundlage der vertraglichen Beziehung und aller zukünftigen Verträge über den Bezug von Waren, Produkten und Dienstleistungen. Alternativ kann Autrado auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einholen.

XV.         Sonstige Rechte

1.     Sollte der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sein und sollte Autrado auf geltend gemachte Forderungen nicht unmittelbar reagieren, bedeutet dies nicht, dass Autrado irgendwelche Rechte aufgibt. Vielmehr behält sich Autrado vor die Geltendmachung ihrer Ansprüche für die Zukunft vor.

2.     Die Regelungen aus diesen AGB gelten zwischen Autrado und ihren Kunden. Dritte können hieraus keine Ansprüche herleiten.

3.     Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass Autrado - unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften - Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise auf dritte Gesellschaften übertragen kann, ohne dass Ihre Rechte und Pflichten hiervon beeinträchtigt werden.

4.     Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur mit schriftlicher Zustimmung von Autrado auf Dritte übertragen.

5.     Autrado behält sich das Recht vor, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergebenden Pflichten und unter Einhaltung insbesondere der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, geeigneter Dienstleister zu bedienen, zum Beispiel Hosting-Dienstleister oder IT-Dienstleister.

XVI.         Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.

XVII.         Schlussbestimmungen

1.     Der Vertrag zwischen dem Autrado und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.     Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 

3.     Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

4.     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung meint grundsätzlich die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Die Schriftform wird auch gewahrt durch Fax.

Stand: 1.12.2021